Kulturpolitik ist mehr als Kulturverwaltung
Kulturpolitik braucht neben Visionen auch klare Strukturen auf Bundesebene - und eine autonome Pro Helvetia für die gesamte Kulturförderung.
Pius Knüsel, als Pro-Helvetia-Direktor sozusagen der eidgenössisch beauftragte Kulturförderer, stellt fest, dass das "intellektuelle Vakuum in eben jenem Moment einsetzte, als die staatliche Förderung der kritischen Künstler zu einem politischen Programm wurde". Dies lässt aufhorchen.
Die vorliegenden Gesetzesentwürfe atmen den Geist des Kulturverwalters. Keine Visionen, keine Leuchttürme! Exzellenz ist für den Bundesrat anscheinend - auch in der Kultur - nicht das Ziel. Widersprüche sind umso evidenter. Der Architekt lebt lieber in einem Altbau, der staatliche Kunstförderer erlebt bei "zeitgenössischer Kunst den Aha-Effekt, der genau fünf Sekunden anhält", provoziert Knüsel. Was läuft schief? Wo bleiben heute Schriftsteller wie Frisch und Dürrenmatt, Filmer wie Murer und Goretta? Es ist offensichtlich: Kunstförderung kann nicht wie die Subventionierung der Landwirtschaft funktionieren.
Die Freiheit der Kunst dagegen ist in einem eigenen Artikel der Bundesverfassung explizit gewährleistet (Artikel 21). Die Verfassung hält aber in Artikel 69, dem eigentlichen Kulturartikel, auch fest: "Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig." Der Bund kann nur in zwei Fällen tätig werden: Er kann bei gesamtschweizerischem Interesse kulturelle Bestrebungen unterstützen, und er kann Kunst und Musik fördern, vor allem im Bereich der Ausbildung.
Im Jahr 2002 tätigten Kantone, Gemeinden und Städte Kulturausgaben von rund 1,7 Milliarden, seither werden Zahlen aus Spargründen beim Bundesamt für Statistik nicht mehr erhoben. Pro Helvetia hat ein Jahresbudget von 33 Millionen Franken. Diese Relationen muss man vor Augen haben, wenn wir über die Kulturförderung von Pro Helvetia sprechen. Dies hat denn auch die CVP veranlasst, ein einziges Bundesgesetz für die Kulturförderung (KFG) zu verlangen. Das Pro-Helvetia-Gesetz, das sich in der jetzigen Form als reines Organisationsgesetz wie eine Hausordnung liest, soll im KFG integriert werden - das alte (und derzeit gültige) Pro-Helvetia Gesetz ging wenigstens noch von einem kulturpolitischen Auftrag aus. Ein einziges Gesetz erleichtert die Lesbarkeit und zeigt auch die gegenseitigen Verflechtungen auf - vor allem können so die Schnittstellen besser definiert werden. Das Jammern der Beitragsempfänger zeigt, dass es bereits zu einem Gewohnheitsrecht geworden ist, von Pro Helvetia unterstützt zu werden. 50 Prozent der rund 3000 Gesuche werden jährlich bewilligt - ist das wirklich das Ziel der Bundeskulturpolitik?
Die politische Steuerung aller Kulturaufgaben soll an einer zentralen Stelle - im Bundesamt für Kultur - erfolgen: Sie ist das Scharnier zum Parlament. Die Kulturförderungstätigkeiten des Bundes hingegen sollten an eine unabhängige Instanz übertragen werden - ähnlich wie bei der Forschungsförderung mit dem Schweizerischen Nationalfonds. Eine neue Pro Helvetia soll mit klarem gesetzlichem Auftrag ausgestaltet sein und die Förderung und Vermittlung der Kultur übernehmen - auch des Filmes. Wie bei Bildung und Forschung ist auch hier die Unabhängigkeit ein zentrales Element. Ob sie am Schluss eine öffentlichrechtliche Stiftung oder eine Anstalt ist, ist eine Nebenfrage. Andere Stellen wie Präsenz Schweiz und das Kompetenzzentrum für Kulturaussenpolitik, welche ebenfalls mit Kultur arbeiten und Kulturfachpersonen beschäftigen, sollen die benötigten Kompetenzen bei dieser Stelle beziehen. Dies soll auch für die Tätigkeit der Kulturattachés gelten. Die Kompetenzen der Kulturpolitik des Bundes sollen somit an einer Stelle konzentriert und die Federführung geklärt sein: beim Bundesamt für Kultur. Genauso sollen die Kompetenzen für die Förderung und Vermittlung bei einer verwaltungsfernen Einheit sein, der neuen Pro Helvetia - ob für den Film eine eigene Stiftung zu gründen ist, muss noch geklärt werden. Dies fördert die Transparenz, hilft, Doppelspurigkeiten verhindern, und schafft Synergien.
Bei diesem Modell ergibt auch der von den Kulturorganisationen geforderte Kulturrat Sinn. Er findet unsere Unterstützung: als ein den Bundesrat beratendes Gremium, analog dem Wissenschafts- und Technologierat. Die CVP setzt sich aber auch für Werkbeiträge durch den Bund ein, da bildende Künstler, Schriftsteller und Musiker national gefördert werden sollen - ähnlich den Schweizer Forschenden. Sie sollen nicht abhängig sein von ihrem Schaffensort und vom Goodwill der lokalen Gemeinde oder des Kantons. Kulturförderung ist für uns zu wichtig, als dass man sie in die Hände von Bürokraten legt, wie dies Herrn Couchepin vorschwebt. Die von uns geforderte Strukturbereinigung bewirkt eine Professionalisierung der Kulturpolitik des Bundes und erleichtert das Herauskristallisieren einer klaren Vorstellung über die Ziele der Kulturpolitik. Damit sich Kultur entfalten kann.
Die Autorin ist Nationalrätin der CVP Zürich und ehemalige Präsidentin der Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur.