Ausschnitt Ciné-Bulletin 308-381 Juni-Juli 2007 mit der freundlichen Genehmigung des Ciné-Bulletin
© Trägerverein Ciné-Bulletin
Nachdruck von Texten nur mit Genehmigung des Herausgebers und mit Quellenangabe gestattet.
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Seit Beginn der 90er Jahre ist Video on Demand (VoD) als Begriff bekannt, aber vage geblieben. In den Jahren 1995 bis 1997 betrieb die damalige Telekom PTT in den Testgemeinden Grenchen und Nyon ein VoD-Pilotprojekt unter dem Namen «Swiss Top Vision». Im Vorfeld jener Versuche wurde der Mitgliedervertrag von Suissimage ergänzt, so dass die kollektive Verwertung der Video-on- Demand-Rechte und eine Beteiligung von Suissimage an diesem Versuch möglich wurde. Der Pilotversuch ermöglichte interessante Erfahrungen, war aber wenig erfolgreich, weil die Technik noch zuwenig ausgereift war.
Video on Demand ist in den letzten Monaten sehr viel konkreter. Es ist absehbar, dass vor allem Betreiber von Breitbandnetzen – das sind die Betreiber der herkömmlichen TV-Kabelnetze einerseits und die Betreiber von Telefonnetzen andererseits - als VoD-Anbieter in Frage kommen, denn:
• sie verfügen über eine Kundenbeziehung mit Monatsrechnungen;
• ihre Kunden benötigen eine Settop-Box, über welche sie eine Kontrolle ausüben und die effektiven Bezüge verrechnen können und
• diese Settop-Box gewährleistet, dass Filme auf dem Fernsehapparat und nicht nur auf dem PC angeschaut werden können.
Wenn solche Breitbandanbieter attraktive VoD-Angebote führen, wird es für ausländische Anbieter – schwierig sein, in der Schweiz ebenfalls erfolgreiche Angebote zu etablieren, vor allem wenn es an den beiden Schlüsselkriterien «Kundenbindung» und «Empfang auf dem Fernsehbildschirm dank Settop-Box» fehlt.
Die Zahl der möglichen Anbieter dürfte damit voraussichtlich einigermassen überschaubar bleiben.
Bluewin TV bietet seinen Kunden in der Schweiz neben dem Grundpaket mit rund 100 TV-Sendern ein VoD-Angebot mit rund 1000 meist erfolgreichen Kinofilmen, wobei die Kosten auf der Monatsrechnung fakturiert werden. Es handelt sich um das erste VoD-Angebot auf TVBildschirme in der Schweiz. Die Filme können abgerufen und innerhalb von 24 Stunden konsumiert werden. Der Film wird dem Kunden per Streaming zugeführt und kann nicht aufgezeichnet werden.
Unter dem Namen «Digital Cinema» bietet Cablecom in einem wöchentlich wechselnden Turnus jeweils 14 Kinohits als «Near Video-on-Demand» an. Die Filme werden zu festen Zeiten angeboten, wobei die Wartezeit max. 2 Stunden beträgt, was noch weit von einem echten VoD entfernt ist.
Die SRG SSR idée suisse wird ab 1.8.07 versuchsweise über ihre Homepages eine Art VoD-Archiv mit «Pacte»-Filmen anbieten. Die Abrufe sind kostenpflichtig und nur aus der Schweiz möglich. Es gibt keinen «Download to own» und der Film kann nur während einer beschränkten Zeit angesehen werden. Die Filme können auf dem PC-Bildschirm angeschaut werden, mangels Settop-Box aber wohl kaum auf dem Fernsehbildschirm.
Im benachbarten Ausland gibt es analoge Angebote. Wenn Schweizer Haushalte indessen über ihren Fernsehanbieter Zugang zu einem attraktiven VoD-Angebot haben, dürften sie kaum auf ausländische Anbieter ausweichen. Überdies sind solche VoD-Angebote häufig territorial beschränkt, was über die IP-Adresse der Abrufer problemlos möglich ist.
Die Filme können einzeln bei den zuständigen Produzenten erworben werden, wobei das Überlassen von Film, Dokumentationsmaterial und Rechten gegen Entschädigung individual-vertraglich geregelt wird. Wenn allerdings Anbieter ganze Pakete erwerben wollen, sind Einzelverträge etwas schwerfällig. Die bisherigen Angebote sind noch etwas US-Film lastig, doch gibt es Alternativen, die speziell den europäischen Film fördern wollen. So baut etwa unsere spanische Schwestergesellschaft EGEDA eine eigene VoD-Plattform mit sämtlichen spanischen Filmen auf. Bei ähnlichen Initiativen in andern Ländern könnten diese Plattformen miteinander verknüpft werden, so dass ein europaweiter Online-Shop des europäischen Filmes und ein Beitrag zur kulturellen Vielfalt in Europa entstünde.
Die Mitglieder übertragen mittels Mitgliedervertrag auch die VoD-Rechte zur kollektiven Verwertung an Suissimage (Ziff. 2.1 lit. g). Solange Suissimage in einem Bereich untätig ist, bleibt die Wahrnehmung der einzelnen Rechte allerdings dem einzelnen Mitglied vorbehalten (Ziff. 3.4 Abs. 2 Statuten).
Im Dezember hat nun der Vorstand von Suissimage beschlossen:
• dass die Filmproduzenten über die Aufnahme ihrer Filme in VoD-Angebote individuell Verträge abschliessen sollen,
• während die Filmurheber für die VoDRechte über die Verwertungsgesellschaften Suissimage und SSA entschädigt werden sollen.
Die kollektive Verwertung der Rechte der Urheber hat sich bei den Senderechten bewährt. Sie ist erfolgsbezogen und gerecht, denn entschädigt wird jede Nutzung und ohne Nutzung gibt es keine Entschädigung. Sie ist einfach und sicher, denn der Urheber hat die Kontrolle und die Produzentin muss nicht mit ihm abrechnen. Und sie ist gewinnbringend für beide Seiten.
Erste Verhandlungen mit Nutzern wurden bereits aufgenommen.
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